Beispiele zur Flexirente

Beispiel 1: Hinzuverdienst und volle Altersrente

Rentenbeginn 01.11.2017: Hinzuverdienst 2017: 3.000€ mtl., 01.01.-30.04.2018: 1.500€ mtl., Hinzuverdienstdeckel: 3.650€, Regelaltersgrenze 30.04.2018

  1. Vom 01.11. – 31.12.2017 wird die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6.300€ nicht überschritten. Es besteht Anspruch auf die volle Altersrente
  2. Vom 01.01. – 30.04.2018 wird die Jahreshinzuverdienstgrenze nicht überschritten. Es besteht Anspruch auf die volle Altersrente
  3. Ab 01.05.2018, nach Erreichen gibt es keine Hinzuverdienstgrenze und wenn der Versicherte auf Versicherungsfreiheit verzichtet wird seine Rente zum nächsten 01.07. für das vorherige Jahr mit einem Bonus von 0,5% pro Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze neu berechnet

Beispiel 2: Teilrente und geänderter Hinzuverdienst

Rentenbeginn 01.01.2018: voraussichtlicher Hinzuverdienst 1.000€ mtl. Der Versicherte zeigt im August 2018 an, dass er im Dezember 2018 keinen Hinzuverdienst erzielen wird.

  1. Der prognostizierte Hinzuverdienst beträgt für 2018 – 12.000€ und ist somit 5.700€ höher als die Hinzuverdienstgrenze. Ein Zwöftel von 5.700€ ist 475€, davon 40% sind 190€ Rentenkürzung.
  2. Der neue progostizierte Hinzuverdienst beträgt für 2018 – 11.000€. Die Minderung beträgt nicht mindestens 10%, daher erfolgt keine Änderung der Teilrente für das ganze Jahr 2018

Beispiel 3: Teilrente und Hinzuverdienstdeckel

Altersrente 1.200€, kalenderjährlicher Hinzuverdienst 24.000€, Hinzuverdienstdeckel 2.500€

  1. Der Hinzuverdienst von 24.000€ überschreitet die Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ um 17.700€. Ein Zwölftel von 17.700€ ist 1.475€, davon 40% sind 590€ Rentenkürzung und führen zu einer Teilrente von 610€
  2. Die gekürzte Rente von 610€ und ein Zwölftel des Hinzuverdienstes 2.000€ betragen zusammen 2.610€. Dieser Betrag überschreitet um 110€ den Hinzuverdienstdeckel und ist von der gekürzten Rente abzuziehen. Die Teilrente beträgt somit 500€ (610€ – 110€)

Beispiel 4: Hinzuverdienst und Teilrente

Voraussetzung für Altersrente für besonders langjährig Versicherte seit 01.05.2018, Monatsverdienst 4.800, Regelaltersgrenze ab 01.03.2019 mit Vollrente 1.586€

Der Versicherte erhält zum Verdienst bei einem Rentenbeginn zum

  1. 02.2019 eine Vollrente von 1.581€
  2. 01.2019 Teilrenten (2019) 2 * 1.466€ = 2.932€
  3. 11.2018 Teilrenten (2019) 2 * 1.466€ und (2018) 2 * 1.461€ = 5.854€
  4. 08.2018 Teilrenten (2019) 2 * 1.466€ und (2018) 5* 966€ = 7.762€