Presseinformation

09.03.2016: freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung – lohnt sich das? – wer kann das? PM des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.  

22.01.2016: Die gesetzliche Rentenversicherung ist deutlich besser als ihr Ruf – die Stärke von Solidarsystemen – werden vom ARD Magazin PlusMinus bestätigt PM des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Rente mit 63: Wer die Einflussgrößen kennt, weiß welche Stellschrauben was beeinflussen

Die Regelaltersgrenze wurde von 65 Jahren schrittweise vom Geburtsjahrgang 1947 an, pro Jahr um einen Monat und von 1959 an, pro Jahr um 2 Monate auf 67 Jahre erhöht. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann vor der Regelaltersgrenze Rente bezogen werden. Der Malus für den vorzeitigen Rentenbeginn beträgt pro Monat 0,3%. Wer nach der Regelaltersgrenze in Rente geht, erhält einen Bonus von 0,5% pro Monat.

Beispiel: Regelaltersgrenze 66 Jahre (geb. 1958) und 1.000 Euro Rente: Bei Rentenbeginn mit 63 Jahren 892 Euro Rente (36 * 0,3% Rentenabschlag), bei Rentenbeginn mit 69 Jahren 1.180 Euro Rente (36 * 0,5% Bonus). Entscheidend ist die individuelle Situation. Wie ist der Gesundheitszustand, der finanzielle Bedarf sowie das Alter des Ehepartners? 1.180 Euro sind 288 Euro mehr Altersrente und das bedeutet auch 32% mehr Witwenrente.

Altersrente für langjährig Versicherte: Wer 35 Jahre Wartezeit (rentenrechtliche Zeiten) erfüllt, kann mit 63 Jahren mit Rentenabschlag in Rente gehen.

Beispiel: Regelaltersgrenze 67 Jahre (geb. 1964) und 1.000 Euro Rente: Bei Rentenbeginn mit 63 Jahren 856 Euro Rente. Der Rentenabschlag beträgt 14,4% (48 Monate * 0,3%). Weniger Kranken- und Pflegeversicherung ergibt einen Zahlbetrag von 762 Euro.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer 45 Jahre Wartezeit erfüllt, kann mit 63 Jahren bis zum Jahrgang 1952 und pro Jahr jünger um 2 Monate später abschlagsfrei in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1964 ist dies mit 65 Jahren möglich.  Wer z.B. 3.100 Euro brutto verdient und zum 31.10. die Voraussetzungen erfüllt, kann rentenunschädlich bis zum Februar des Folgejahres neben der Rente weiterarbeiten.

Altersrente für schwerbehinderte Versicherte: Wer 35 Jahre Wartezeit erfüllt und mindestens 50% schwerbehindert ist, kann abschlagfrei bis zum Jahrgang 1951 mit 63 Jahren, ab dem Jahrgang 1953 mit 63 Jahren und 7 Monaten und anschließend pro Jahr jünger 1 Monat später in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1958 geht dies pro Jahr um 2 Monate später und ab dem Jahrgang 1964 mit 65 Jahren. Ein vorzeitiger Rentenbeginn bedeutet einen Rentenabschlag von  0,3% pro Monat.

Beispiel: Regelaltersgrenze 66 Jahre (geb. 1958) und 1.000 Euro Rente: Bei Rentenbeginn mit 64 Jahren kein Rentenabschlag, bei Rentenbeginn mit 61 Jahren und einem Rentenabschlag von 10,8% (36 Monate * 0,3%) ergibt sich eine Rente von 892 Euro.

Erwerbsminderungsrente: Wer 5 Jahren Wartezeit sowie 3 Beitragsjahre in den letzten 5 Jahren erfüllt und aufgrund des Gesundheitszustandes/ einer Behinderung unter 3 Stunden oder bei verschlossenem Arbeitsmarkt unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig ist, kann volle Erwerbsminderungsrente und bei bis zu 6 Stunden täglich eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Zurechnungszeit vom Erwerbsminderungsfall bis zum 62. Lebensjahr (wird schrittweise auf 65 Jahre erhöht) wird mit den individuellen durchschnittlichen Beiträgen bewertet. Der Rentenabschlag beträgt 10,8%.

Beispiel: Geboren 1970, Erwerbsminderungsfall 2015, Zurechnungszeit 17 Jahre (bis zum 62 Lebensjahr) bewertet mit dem individuellen Durchschnittsbeitrag ergibt eine Rente vor Abschlag von 1.000 Euro weniger 10,8% Abschlag ergibt 892 Euro Rente.

Rentenkanzlei Scharl, Dr.-Martin-Luther-Straße 1, 92708 Mantel, Telefon: 09605/ 428.98.32, h.scharl@rentenberater-bayern.de, www.rentenberater-bayern.de

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