Flexi-Rente

Hermann Scharl referiert bei der Volkshochschule über die “Felxi-Rente”

Selbstbestimmter in den Ruhestand gehen

Vermischtes Eschenbach in der Oberpfalz 07.11.2016 Der Neue Tag, (Robert Dotzauer)

Der Bundestag hat die “Flexi-Rente” beschlossen. Ältere Arbeitnehmer sollen damit beim Übergang in die Rente mehr Freiheiten bekommen. Bei einem Vortrag der Volkshochschule gab Rentenberater Hermann Scharl Antwort auf die wichtigsten Fragen dazu.

Die Rentnerzahlen explodieren, das Rentenniveau sinkt. Immer mehr Menschen schieben deshalb ihren Rentenbeginn hinaus, um mehr Geld im Portemonnaie zu haben. Das “Flexi-Renten”-Gesetz, das der Bundestag jüngst verabschiedete, soll helfen, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente selbstbestimmter zu gestalten. Wie groß das Interesse daran ist, zeigte der Besuch beim VHS-Vortrag: Über 70 Besucher lauschten in der Aula der Markus-Gottwald-Schule den Ausführungen.

Die “Flexi-Rente” sei eine gute Idee, merkte Referent Hermann Scharl an. Denn viele Menschen seien nicht mehr imstande, bis zum 65. oder bald 67. Lebensjahr zu arbeiten. Der andere Fall: Der Arbeitnehmer möchte nicht in Rente gehen, weil er sich noch fit fühlt oder hinzuverdienen möchte. Bisher mussten die Betroffenen Abschläge hinnehmen. Auch das solle sich mit der “Flexi-Rente” ändern, erläuterte Scharl.

Wer weiter beruflich aktiv bleiben möchte, dem eröffnen sich ab dem 1. Juli 2017 neue Möglichkeiten. Erst dann tritt das Gesetz voll in Kraft. Teile der Neuregelungen gelten schon ab 1. Januar 2017, informierte der Referent. Er warnte vor vielen Falschmeldungen und empfahl eine zeitige Beratung. Die Weiterarbeit während des Rentnerlebens lohne sich künftig besser als bisher, urteilte der Redner. Miteinander kombinierbar seien nun etwa eine Teilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze und ein flexibler Hinzuverdienst. Die Teilrente werde eine anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro jährlich enthalten, berichtete Scharl. Verdienste darüber seien mit 40 Prozent auf die Rente anzurechnen.

Wer eine vorgezogene Vollrente beziehe und trotzdem weiterarbeite, erhöhe künftig durch die anhaltende Beitragszahlung seinen Rentenanspruch. Scharl zeigte Variationsmöglichkeiten auf und verwies auf die Anrechenbarkeit sonstiger Einnahmen, zum Beispiel aus Einkünften für eine Photovoltaikanlage.

In seinen weiteren Ausführungen befasste sich der Experte mit ergänzenden Zahlungen von Rentenbeiträgen während des Arbeitslebens. Seien früher Einzahlungen in die Rentenkasse wegen hoher Festgeldzinsen unattraktiv gewesen, stelle sich heute die Situation anders dar. Derzeit liege die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung über der von privaten Rentenversicherungsträgern. Mit Teilzahlungen könne zudem die Steuerlast reduziert werden.

Bei einem weiteren VHS-Vortrag gibt der Rentenberater am Mittwoch, 23. November, im Mehrgenerationenhaus in Grafenwöhr Tipps zur Witwenrente. Anmeldungen nimmt die VHS-Geschäftsstelle Eschenbach, Telefon 09645/8283, entgegen.